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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Tennishalle
- Die Benutzung der Halle ist nur berechtigten Personen gestattet. Spielberechtigt wird der/die Mieter/in erst nach Zahlung des Rechnungsbetrages.
- Die Berechtigung zur Nutzung des Ganzjahres- oder Winterabonnements wird im Platzbelegungsplan ausgewiesen.
- Für vom Mieter / von der Mieterin nicht genutzte Hallenstunden wird kein Ersatz geleistet.
- Die Kosten für Hallenbeleuchtung und Heizung sind im Mietpreis enthalten.
- Die Spielfelder dürfen nur mit sauberen Tennisschuhen, die für Granulatboden geeignet sind, betreten werden.
- In der Tennishalle ist das Rauchen und das Einnehmen von Speisen und Getränken untersagt, eine kleine Pausenstärkungen ausgenommen.
- Für Schäden an der Einrichtung haftet der/die jeweilige Mieter/in.
- Eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden mit einer Deckungssumme von ca. 1 Mio. € ist abgeschlossen.
- Für Diebstähle und Beschädigungen an Gegenständen, die dem Mieter / der Mieterin gehören, wird nicht gehaftet.
- Das TZ DJK Sulzbach e.V. behält sich das Recht vor, mit rechtzeitiger Vorankündigung die Halle für Turniere/Veranstaltungen selbst zu nutzen. Abonnementsstunden können aber nachgeholt oder erstattet werden.
- An Heiligabend und Silvester wird die Halle um 16.00 Uhr geschlossen.
- Abo-Geltungszeiten:
Winterabonnement: 26.09.2020 bis 30.04.2021
Ganzjahresabonnement: 01.10.2020 bis 25.09.2021
aufgestellt:
Petra Barbian, Hallenverwaltung