Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Tennishalle

 

  1.  Die Benutzung der Halle ist nur berechtigten Personen gestattet. Spielberechtigt wird der/die Mieter/in erst nach Zahlung des Rechnungsbetrages.
  2.  Die Berechtigung zur Nutzung des Ganzjahres- oder Winterabonnements wird im Platzbelegungsplan ausgewiesen.
  3.  Für vom Mieter / von der Mieterin nicht genutzte Hallenstunden wird kein Ersatz geleistet.
  4.  Die Kosten für Hallenbeleuchtung und Heizung sind im Mietpreis enthalten.
  5.  Die Spielfelder dürfen nur mit sauberen Tennisschuhen, die für Granulatboden geeignet sind, betreten werden.
  6.  In der Tennishalle ist das Rauchen und das Einnehmen von Speisen und Getränken untersagt, eine kleine Pausenstärkungen ausgenommen.
  7.  Für Schäden an der Einrichtung haftet der/die jeweilige Mieter/in.
  8.  Eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden mit einer Deckungssumme von ca. 1 Mio. € ist abgeschlossen.
  9.  Für Diebstähle und Beschädigungen an Gegenständen, die dem Mieter / der Mieterin gehören, wird nicht gehaftet.
  10.  Das TZ DJK Sulzbach e.V. behält sich das Recht vor, mit rechtzeitiger Vorankündigung die Halle für Turniere/Veranstaltungen selbst zu nutzen. Abonnementsstunden können aber nachgeholt oder erstattet werden.
  11.  An Heiligabend und Silvester wird die Halle um 16.00 Uhr geschlossen.
  12.  Abo-Geltungszeiten:

    Winterabonnement:                                      26.09.2020 bis 30.04.2021
    Ganzjahresabonnement:                              01.10.2020 bis 25.09.2021

 

 

aufgestellt:

Petra Barbian, Hallenverwaltung